1. Allgemeines
1.1 Eva Schlosser (im Folgenden „Grafikdesignerin“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von dieser Fassung sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Grafikdesignerin schriftlich bestätigt werden.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nicht zum Tragen.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.5 Die Angebote der Grafikdesignerin sind freibleibend und unverbindlich.
2. Urheberrecht, Nutzungsrecht & Eigentum
2.1 An die Grafikdesignerin erteilte Aufträge sind Urheberwerkverträge. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
2.3 Entwürfe und Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.4 Impressumspflicht: Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber anzugeben. Dies gilt für Aufträge in den Bereichen Auftragscover, Premade-Cover sowie Kapitelverzierungen. Bei Verstoß ist die Grafikdesignerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.5 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Verwendung über die vereinbarten Zwecke hinaus bedarf der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung der Grafikdesignerin.
2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.7 Es werden Nutzungsrechte nur für finale Ergebnisse eingeräumt. Das Eigentum bleibt bei der Grafikdesignerin.
2.8 Die Grafikdesignerin ist nicht verpflichtet, bearbeitbare Dateien an den Auftraggeber zu übergeben.
2.9 Die Grafikdesignerin behält sich das Recht vor, nicht gewählte Entwürfe als Premade-Cover zum Verkauf anzubieten.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und finale Ergebnisse bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise sind laut § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Rahmen der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit.
3.2 Das Anfertigen von Designs und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
3.3 Werden Arbeiten der Grafikdesignerin erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist eine von der Grafikdesignerin festgelegte Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Der Auftraggeber hat das Recht, Grafiken und Schriftarten der Grafikdesignerin zur Bearbeitung des Auftrages zu übergeben. Es obliegt jedoch dem Auftraggeber, Rechte, Lizenzen und Zulässigkeit der ausgewählten Grafiken zu prüfen.
3.5. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, von der Grafikdesignern an ihn übermittelte Entwürfe öffentlich zu nutzen oder zu verändern. Diese Grafiken dürfen nur im privaten Gebrauch genutzt werden, außer es wurde von der Grafikdesignerin ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Entwürfe und finale Designs dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Bei Verstoß kann die Grafikdesignerin eine Strafe von 100% der vereinbarten Vergütung verlangen.
3.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung und Nutzung aller an die Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen, Bilddateien und sonstigen Daten berechtigt ist. Dies betrifft nicht nur die Weitergabe der Daten an die Grafikdesignerin, sondern auch das Recht zur Nutzung der jeweiligen Daten im angedachten sowie im vereinbarten Rahmen. Der Auftraggeber stellt somit sicher, dass er über alle benötigten Rechte verfügt. Solche Rechte sind z.B. das Recht auf Weitergabe der Daten an die Grafikdesignerin, das Recht der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veränderung der Daten sowie alle nötigen Rechte, um die Daten im vorgesehenen Umfang und zu Nutzungszwecken zu verwenden. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder nicht über alle benötigten Rechte verfügen, stellt der Auftraggeber die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Grafikdesignerin haftet nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte bei Bildmaterial oder sonstigen Daten und Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.7 Sofern nicht anders angegeben, sind bei einem Coverauftrag bis zu vier Änderungsrunden im Preis inklusive. Für weitere Änderungsrunden wird ein Aufpreis in Höhe von 50 Euro verrechnet. Änderungen, die weniger als 20 Minuten Arbeitszeit benötigen, zählen nicht als Änderungsrunde. Dies inkludiert alle Text-, Format-, und Farbänderungen.
4. Bezahlung & Abnahme
4.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.2 Die Zahlung ist innerhalb des von der Grafikdesignerin vorgegebenen Zeitraumes ohne Abzüge zu tätigen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Grafikdesignerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiteres ist die Grafikdesignerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
4.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Grafikdesignerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
4.6 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftrag beendet, wenn der Auftraggeber die Rechnung beglichen hat und das finale Produkt übernimmt. Sollten nach dem Abschluss des Auftrages geringfügige Änderungen anfallen, sind diese mit einer Pauschale von 60 Euro zu vergüten. Sollten nach dem Abschluss des Auftrages grobe Änderungen anfallen, sind diese mit einer Pauschale von 120 Euro zu vergüten. Formatanpassungen sind nach Auftragsabschluss und bis zur Veröffentlichung des Buches für den Auftraggeber kostenlos.
4.7 Der Grafikdesignerin steht ein unentgeltliches Belegexemplar vom Auftraggeber zu. Dies betrifft Auftragscover, Premade-Cover und Bücher mit Kapitelverzierungen.
4.8 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Grafikdesignerin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.9 Die Grafikdesignerin ist nicht für den Druck des Produktes verantwortlich.
5. Dienstleistung
5.1 Sollten Fremdleistungen in Anspruch genommen werden, werden diese im Vorhinein mit dem Auftraggeber besprochen. Dem Auftraggeber wird dann eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Alle erkauften Lizenzen verbleiben bei der Grafikdesignerin.
5.3 Aufträge werden hauptsächlich via E-Mail oder Social-Media-Kanäle abgestimmt. Video-Anrufe können vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Ein Maximum von insgesamt drei Videoanrufen sind kostenfrei, allen darauffolgenden wird eine Gebühr von 50 Euro/Stunde verrechnet.
5.4 Dem Auftraggeber ist es möglich für den Auftrag genutzte Grafiken der Grafikdesignerin abzukaufen. Dies muss der Grafikdesignerin mündlich bekannt gegeben werden. Dem Auftraggeber wird dafür eine gesonderte Rechnung gestellt.
5.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden kostenlose kommerziell nutzbare Schriftarten oder kostenpflichtige kommerziell nutzbare Schriftarten, die der Grafikdesignerin bereits vorliegen, verwendet. Wünscht der Auftraggeber spezielle Schriften, werden diese - wenn vereinbart - von der Grafikdesignerin eingekauft und verrechnet, sofern diese kostenpflichtig und kommerziell nutzbar sind. Liefert der Auftraggeber selbst Schriften an, ist er für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schriften für die vereinbarten Zwecke genutzt werden dürfen. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Lizenz seitens des Auftraggebers.
5.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von ihm zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
5.7 Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftragscovers kostenpflichtiges Bildmaterial von Stock-Webseiten. Die Grafikdesignerin verwendet hierbei nur Standardlizenzen der jeweiligen Anbieter. Zur Einhaltung der Bestimmung der Standardlizenzen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Standardlizenz.
6. Vertragsauflösung
6.1 Bei Kündigung von Aufträgen vor Arbeitsbeginn fällt keine Vergütung an.
6.2 Bei Kündigung vor Aufträgen nach Arbeitsbeginn fallen 60% der vereinbarten Vergütung an.
6.3 Bei Kündigung von Aufträgen nach Entwurfsabschluss fallen 100% der Vergütung an.
6.4 Verträge zur Vergragsauflösung müssen schriftlich per Email vom Auftraggeber an die Grafikdesignern übermittelt werden.
7. Haftung
7.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden); für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
7.2 Soweit die Grafikdesignerin auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Grafikdesignerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild – dies gilt auch für den Druck und das dadurch entstehende Druckobjekt.
7.4 Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Grafikdesignerin zu. Die Grafikdesignerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der Grafikdesignerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
7.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann die Grafikdesignerin im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Grafikdesignerin sachlich zuständige Gericht vereinbart: Graz.
8.2 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zurichten: http://ec.europa.eu/odr. Allfällige Beschwerden können auch an die unten angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden.
8.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
8.4 Der Vertrag beziehungsweise die AGB werden in der Sprache Deutsch abgeschlossen beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Die aktuellen sowie gültigen AGB können jederzeit auf www.lunar-coverdesign.at/AGB eingesehen werden.
Stand: August 2024
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